50% Rabatt‘.“ Dieser Sachverhalt ist durch entsprechende Photos belegt und wird durch die Beschwerdeführerin auch nicht bestritten. Das Gesundheitsdepartement stellt dazu im Wesentlichen fest, mit dem Anbieten von Lebensmitteln nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums mache der Verkäufer gegenüber den Konsumenten die sinngemässe Zusage, die angebotene Ware verfüge über gesetzeskonforme Qualität. Damit würden bei den Konsumenten die dieser Zusage entsprechenden, begründeten Erwartungen geweckt; sie seien der Überzeugung, einwandfreie Lebensmittel einzukaufen.