Das Verwaltungsgericht hat in AGVE 1993, S. 244 f., die Entwicklungsgeschichte von § 32 GesG nachgezeichnet. Im Unterschied zur früheren Regelung in § 22 Abs. 1 aGesG, welche das Halten einer Privatapotheke davon abhängig machte, dass Ärzte mindestens vier Kilometer von der nächsten öffentlichen Apotheke entfernt oder in einer Gemeinde mit mehr als 2'500 Einwohnern ohne öffentliche Apotheke praktizierten, ist aufgrund der - bereits altrechtlich entwickelten - Praxis massgebend, ob ein Zeitaufwand von nicht 2001 Gesundheitswesen 143