31 aBV vereinbaren sozialpolitischen Zweck entspringt (BGE 119 Ia 441). bb) Mit Beschluss vom 31. März 1999 hat der Regierungsrat einem Gesuch der MediService AG, Zuchwil, die mit Arzneimitteln einen Versandhandel betreibt, in dem Sinne entsprochen, als er festgestellt hat, die erwähnte Firma benötige für ihre Tätigkeit als öffentliche Apotheke aufgrund einer im Kanton Solothurn erwirkten Betriebsbewilligung im Kanton Aargau keine Bewilligung. Dies ergibt sich aus einem Schreiben des Gesundheitsdepartements vom 27. April 1999 an den Aargauischen Apothekerverein, das der Beschwerdeführer ins Recht gelegt hat.