Wettbewerb und Arzneimittelmarkt - eine Standortbestimmung, herausgegeben vom Verband der schweizerischen Pharmabranche [Sanphar], Genf 1998, S. 13 f.). Der Apotheker nimmt sodann eine Kontrollfunktion wahr; löst der Patient ein ärztlich ausgestelltes Rezept in der öffentlichen Apotheke ein (Arzneistoffe gemäss IKS-Liste A [Abgabe durch Apotheken bei verschärfter Rezeptpflicht] oder B [Abgabe durch Apotheken gegen ärztliches Rezept]), überprüft der Apotheker - oder das unter seiner Aufsicht und Kontrolle arbeitende Fachpersonal -, ob die Anweisungen betreffend dieses Medikament richtig verstanden wurden, und erklärt, wie das Mittel eingenommen oder angewendet werden soll.