BGE 118 Ia 179 f., 111 Ia 189 f.). Der Apotheker nimmt aufgrund seiner besonderen fachlichen Ausbildung eine wichtige Beratungs- und Triagefunktion gegenüber dem Konsumenten wahr; oftmals fungiert er - nicht zuletzt auch als Folge der Franchise der Krankenversicherungen - als erste Anlaufstelle bei Erkrankungen oder Unfällen und kann 132 Verwaltungsgericht 2001