2 Das Gesundheitsdepartement kann Ärzten die Führung einer Privatapotheke in Ortschaften ohne öffentliche Apotheke bewilligen, wenn die rasche und für jedermann mögliche Versorgung mit Medikamenten nicht durch eine öffentliche Apotheke einer nahe gelegenen Ortschaft gewährleistet ist. 3 (...)" Vorab ist die Verfassungsmässigkeit dieser Einschränkung der Selbstdispensation umstritten. (...) 2. Die in Art.