Realisiert wurden statt dessen - nach Massgabe des Projektänderungsgesuchs - eine offene Treppenanlage sowie eine zusätzliche aussenliegende Fluchttreppe. Die Beschwerdeführerinnen sind der Meinung, als Alternativmassnahme müsse dies den Brandschutzanforderungen ebenfalls genügen, wenn die bereits installierte Brandmeldeanlage mit berücksichtigt werde. Die Fluchtwegsituation werde trotz der Grundflächenüberschreitung von 12% wesentlich verbessert, indem nun ein zweiter Fluchtweg existiere. Qualitativ sei die Alternativlösung wesentlich besser als die Standardmassnahme ge- 2001 Normenkontrolle 123