Die Expertin führte in der Folge in acht aargauischen Schulhäusern Brandlasterhebungen durch, wobei sie sich auf die mobilen Brandlasten konzentrierte, weil sich Schulhäuser und Bürogebäude bezüglich der immobilen Brandlasten nach § 48 Abs. 5 BSV (Verkleidung von Wänden und Decken mit nichtbrennbaren Materialien, für Bodenbeläge je nach Nutzung brennbare Materialien) kaum unterschieden. Festgestellt wurde dabei in den Schulzimmern eine Brandbelastung zwischen 350 und 570 MJ/m2 (Minimalwert 170 MJ/m2, Maximalwert 1'140 MJ/m2), wogegen die SIA-Dokumentation 81 für technische Büroräume eine Brandbelastung von 600 MJ/m2, für kaufmännische Büros eine solche von 800 MJ/m2 angebe.