22. März 1996 in Sachen M., S. 5 ff., in Bezug auf die kantonale Denkmalpflege, welche einerseits in der „untern Instanz“ am Baubewilligungsentscheid mitwirkte, anderseits im Verwaltungsbeschwerdeverfahren als Fachstelle Stellungnahmen abgab). Andernfalls würde die namentlich im Zusammenhang mit der Planung komplexer Bauvorhaben durchaus sinnvolle Beratungstätigkeit der Verwaltung verunmöglicht.