Mit Teilverfügung vom 25. November 1997 („Änderung und Ergänzung der Zustimmung vom 30. Juli 1997“) legte die Baugesuchszentrale die einschlägigen Auflagen abschliessend wie folgt fest: „(...) 3. (Neu) Die Erschliessung der Anlage mit Einfahrt über einen neuen südwestlichen Anschluss und Ausfahrt über den bestehenden nordöstlichen Weganschluss wird lediglich auf Zusehen hin toleriert. Dieses Regime ist nach Absprache mit dem Aargauischen Polizeikommando / Verkehrspolizei (...) zu signalisieren. Die Verkehrsverhältnisse im Bereich der Ausfahrt sind gemäss Korrektur im Plan 1:100, Nr. 96118-01, Eingang