In einem weiteren Mitbericht vom 14. November 1997 erklärte sich der Chef der Sektion Verkehrsplanung auch damit einverstanden, dass die Verkehrsführung aufgrund des von der Bauherrschaft eingereichten, vom 20. Oktober 1997 datierten Situationsplans 1:100 Nr. 96118-10 erfolge. Mit Teilverfügung vom 25. November 1997 („Änderung und Ergänzung der Zustimmung vom 30. Juli 1997“) legte die Baugesuchszentrale die einschlägigen Auflagen abschliessend wie folgt fest: „(...) 3. (Neu) Die Erschliessung der Anlage mit Einfahrt über einen neuen südwestlichen Anschluss und Ausfahrt über den bestehenden nordöstlichen Weganschluss wird lediglich auf Zusehen hin toleriert.