gestützt auf die neue Ausgangslage sei die Teilverfügung der Baugesuchszentrale vom 30. Juli 1997 dahingehend zu überprüfen, dass eine Absprache mit der Eigentümerin der Parzelle Nr. 716 entfalle und lediglich eine Optimierung der Verkehrsverhältnisse im Bereich der Ausfahrt gemäss Korrektur im Situationsplan 1:100 Nr. 96118-01 vom 30. Mai 1997 zu erfolgen habe. In einem weiteren Mitbericht vom 14. November 1997 erklärte sich der Chef der Sektion Verkehrsplanung auch damit einverstanden, dass die Verkehrsführung aufgrund des von der Bauherrschaft eingereichten, vom 20. Oktober 1997 datierten Situationsplans 1:100 Nr. 96118-10 erfolge.