sung der Anlage mit Einfahrt über einen neuen südwestlichen Anschluss (mit signalisiertem Ausfahrverbot) und Ausfahrt über den bestehenden nordöstlichen Weganschluss sei nur auf Zusehen hin zu tolerieren, und vor Beginn der Bauarbeiten hätten Absprachen über die Verkehrsführungen und Signalisationen zu erfolgen. In diesem Sinne nahm die Baugesuchszentrale in ihre Verfügung vom 30. Juli 1997 eine Auflage auf, wonach das von den erwähnten Abteilungen vorgeschlagene Verkehrsregime (Einfahrt über den neuen Anschluss, Ausfahrt über den bestehenden Weganschluss) lediglich auf Zusehen hin toleriert werde;