Weil das Baugrundstück an die Kantonsstrasse K 110 angrenzt, wurden mit dem Baugesuch auch kantonale Amtsstellen befasst. Bereits am 13. Dezember 1996 war das geplante Bauvorhaben zwischen der Bauherrschaft sowie Vertretern der Stadt Aarau und der Abteilung Verkehr des Baudepartements vorbesprochen worden; nachdem das Baugesuch am 5. Juni 1997 eingereicht worden war, fand am 19. Juni 1997 zwischen den Abteilungen Tiefbau und Verkehr des Baudepartements eine Besprechung statt, an welcher die Vertreter der Abteilung Verkehr (X. und Y.) die Rahmenbedingungen bekannt gaben.