Die ebenfalls vorfabrizierte Waschanlage weist eine Grundfläche von 10,35 m x 5,00 m auf. Zwischen dem Shop-Ge- bäude und der Waschanlage wird der Technik- und Geräteraum erstellt. 2. Die Beschwerdeführerin macht vorab geltend, aufgrund der Akten stehe fest, dass die Bauherrschaft die Verkehrsführung gemäss Baugesuch mit X. von der Abteilung Verkehr des Baudepartements 392 Verwaltungsgericht 2000