91 Ausstand (§ 5 Abs. 1 und 2 VRPG). - Es ist mit der Ausstandspflicht vereinbar, dass am Entscheid nicht unmittelbar beteiligte Amtsstellen von Bauherren vorgängig der Baugesuchseinreichung konsultiert werden; die Ratsuchenden sind auf die Unverbindlichkeit entsprechender Auskünfte hinzuweisen (Erw. 2/b). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 18. September 2000 in Sachen A. AG gegen Regierungsrat. Aus den Erwägungen