Ulrich Häfelin / Georg Müller, Grundriss des Allgemeinen Verwaltungsrechts, 3. Auflage, Zürich 1998, Rz. 423 ff.). Das hier zu beurteilende Gesuch um Wiedererwägung des Kostenentscheids wurde eingereicht, bevor das Gesamtverwaltungsgericht beschloss, dass künftig auf den Kostenpunkt betreffende Wiedererwägungsbegehren nicht mehr eingetreten werden dürfe. Deshalb vermag die 2000 Verwaltungsrechtspflege 391