Hinblick auf die im Rahmen der 1998 in Kraft tretenden Gesetze über die Massnahmen zur Erneuerung der Justiz mit der Abschaffung des Zwangscharakters des Anwaltstarifs stelle sich die Zulassung der Wiedererwägung von Kostenentscheiden im Rechtsmittelverfahren unter neuen Gesichtspunkten. Deshalb werde das Plenum die bisherige Praxis überprüfen. bb) Anlässlich der Plenarsitzung des Verwaltungsgerichts vom 11. Juni 1999 fasste das Gesamtverwaltungsgericht einstimmig den Beschluss, auf Wiedererwägungsgesuche betreffend Kosten sei inskünftig nicht mehr einzutreten.