unbillig erschiene, ihm ausgerechnet in solchen Fällen die Beschreitung des Rechtsmittelwegs durch die Bejahung eines Parteikostenanspruchs der öffentlichen Bauherrschaft und damit ein massiv erhöhtes Kostenrisiko - kommunale Bauprojekte, wie z. B. Schul- und Gemeindehäuser, Turnhallen, Sportanlagen usw., weisen häufig hohe Bausumme auf - zu erschweren. d)