in einem nachfolgenden Beschwerdeverfahren kann dann regelmässig auf diese „Vorarbeit“ zurückgegriffen werden. Soweit das erhöhte Kostenrisiko als „Vehikel“ dafür dienen soll, missbräuchlichem Prozessieren vorzubeugen, muss die Gegenfrage gestellt werden, ob die internen Mittel der Gemeinde gerade bei offensichtlich mutwillig erhobenen (und entsprechend einfach zu widerlegenden) Beschwerden in der Regel nicht ausreichen, um im Verfahren erfolgreich bestehen zu können. Sodann würde - was aus rechtsstaatlicher Sicht fragwürdig erscheint - derjenige Bürger, der gute Gründe zur Beschwerdeführung hat, wegen des höhern Kostenrisikos unter Umständen davon abgehalten;