werden sollen. Dazu kommt, dass in vielen Fällen, gerade auch im Bereich des Raumplanungs-, Umweltschutz- und Baurechts, die Mitwirkung des Kantons vorgeschrieben ist (vgl. etwa § 63 BauG); dies bedeutet stets auch Hilfestellung des Kantons in spezifischen Sachfragen. Fehlendes Wissen kann auch durch entsprechende Weiterbildung beschafft werden; das Angebot ist auf diesem Sektor bekanntlich gross.