begründeten Praxis festzuhalten ist. Zunächst ist das Argument, die kleineren Gemeinden seien unter der geltenden Praxis stark benachteiligt, zu relativieren. Die Gemeinden benötigen bei der Erfüllung der ihnen von Verfassung und Gesetz zugewiesenen Aufgaben immer besonderes Fachwissen. Dieses zu beschaffen, ist auf verschiedene Weise möglich. Es kann der Verwaltungsapparat entsprechend gut dotiert und ausgestattet (interne Lösung) oder im Einzelfall die Unterstützung durch aussenstehende Fachleute in Anspruch genommen werden (externe Lösung). Dies gilt auch, wenn sich die Gemeinde in einem Beschwerdeverfahren zu behaupten hat.