104 N 15 mit Hinweis auf den Entscheid des Bundesgerichts vom 23. März 1989, in: BVR 1989, S. 284 f.). e) aa) Das Verwaltungsgericht hat in AGVE 1985, S. 391 eine Privilegierung kleinerer (und mittlerer) Gemeinden - wie sie z. B. das Bundesgericht kennt - bezüglich Parteikostenersatz ausdrücklich abgelehnt und festgehalten, selbst diese hätten im Vergleich mit den Privaten aufgrund ihrer an Verfahren gewöhnten Verwaltung grundsätzlich eine bessere Ausgangsposition. Es mag nun Argumente geben, die für die Anerkennung eines Parteikostenersatzanspruchs der Gemeinde in bestimmten Ausnahmefällen sprechen. Kleinere und auch mittlere Gemeinden verfügen regelmässig nicht über juristisch