Anspruch verneint]; nicht veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichts vom 25. Februar 1998 in Sachen M., S. 11 [Oberrohrdorf-Staretschwil; Anspruch bejaht]). Auch in der Literatur wird die Auffassung vertreten, namentlich den kleineren Gemeinden sollte zumindest dann ausnahmsweise ein Anspruch auf Zusprechung einer Parteientschädigung zugestanden werden, wenn sie einen Entscheid von weitreichender Tragweite zu verteidigen bzw. durchzu- 382 Verwaltungsgericht 2000