auf Ersatz der Parteikosten verneint. So war etwa im VGE III/71 vom 22. September 1995 in Sachen S. ein gemeinsames Baugesuch der Einwohnergemeinde Zurzach und des Kaufmännischen Vereins der Region Zurzach zu beurteilen; die Baugesuchsteller als Beschwerdegegner obsiegten weitgehend. Das Verwaltungsgericht billigte wohl dem Kaufmännischen Verein der Region Zurzach, nicht aber der ebenfalls anwaltlich vertretenen Einwohnergemeinde Zurzach einen Anspruch auf Ersatz der Parteikosten zu (a.a.O., S. 32). c)