O., S. 392). Das Verwaltungsgericht hat in der Folge denn auch konsequenterweise in Fällen, in denen - wie hier - eine Gemeinde als Baugesuchstellerin beteiligt war, unter Hinweis auf AGVE 1985, S. 384 ff. einen Anspruch der obsiegenden Gemeinde 380 Verwaltungsgericht 2000