Sachverständigen nicht offensichtlich unbegründet war (§ 36 Abs. 2 VRPG). b) (Darstellung der Praxis [vgl. AGVE 1985, S. 384 ff.].). c) Das Verwaltungsgericht hat die in AGVE 1985, S. 384 ff., publizierte Rechtsprechung später auch auf Gemeindeverbände ausgedehnt.