sonst wird die Halle nachts geschlossen. Alles in Allem ist das Verwaltungsgerichts davon überzeugt, dass allfällige tagsüber von der projektierten Markthalle ausgehende Immissionen - im Vordergrund stehen durch menschliche Aktivitäten verursachte Geräusche, vor allem Stimmenlärm - in den vom bestehenden Altstadtbetrieb (Gaststätten, Läden usw.) und vom Fahrzeugverkehr ausgelösten Lärmimmissionen untergehen und vom Beschwerdeführer 1 allein schon angesichts der örtlichen Distanz nicht gesondert oder als Verstärkung wahrgenommen werden können. Aber auch bei den abendlichen, in der Halle 2000 Verwaltungsrechtspflege 377