werden. Dann sind sie aber auch unter freiem Himmel möglich, d. h. die in Frage stehende Halle ermöglicht diesbezüglich nicht eine sonst nicht denkbare Nutzung. Nicht auszuschliessen ist, dass die Überdachung lärmmässig sogar eine Verbesserung bringt. Zu berücksichtigen ist ferner, dass die nächtliche Benutzung der Halle nur mit einer behördlichen Bewilligung, d. h. kontrolliert, möglich ist; sonst wird die Halle nachts geschlossen.