(MAG). Auf konkretes Befragen hat der Beschwerdeführer 1 nicht behauptet, er fühle sich durch die bisherige Nutzung des Färberplatzes durch die Öffentlichkeit gestört; den Hintergrund seiner Einwände bildet vielmehr die Befürchtung, der Hallenbau bewirke eine Intensivierung der Nutzung. Die Vertreter des Stadtrats haben eine derartige Absicht indessen klar in Abrede gestellt; durch die Überdachung werde einzig das Wetterrisiko vermindert und allenfalls die Saison etwas verlängert. Diese Angaben erscheinen namentlich aus zwei Gründen glaubwürdig: