Wohl trifft es zu, dass der Beschwerdeführer 1 nur von einem Zwischenstück der Laurenzentorgasse, nämlich dort, wo das Mühlegässli in sie einmündet, betroffen sein kann; die Laurenzentorgasse als Lärmquelle darf deswegen aber gewiss nicht bagatellisiert werden. Gemessen an den bestehenden Einwirkungen wird der Betrieb der Markthalle, objektiv betrachtet, so oder so eine untergeordnete Rolle spielen. Der Färberplatz steht schon heute der Öffentlichkeit zur Verfügung und wird regelmässig auch für Veranstaltungen genutzt. Nebst dem zwischen März bis November allmonatlich stattfindenden Flohmarkt fallen als lärmintensiv - wenn überhaupt - folgende Nutzungen in Betracht: