Lärmberechnungen, die im Jahre 1992 im Hinblick auf die Erstellung eines Lärmkatasters vorgenommen wurden, ergaben beispielsweise auf der unmittelbar an die Laurenzentorgasse angrenzenden Parzelle Nr. 1806 (Gebäude Nr. 4644) Beurteilungspegel (Lr) von tagsüber 81.0 bzw. 76.4 dB(A) und nachts 72.5 bzw. 68.0 dB(A), womit sogar die einschlägigen Alarmwerte (tagsüber 70 dB[A] und nachts 65 dB[A] bei ES III) erheblich überschritten sind. Wohl trifft es zu, dass der Beschwerdeführer 1 nur von einem Zwischenstück der Laurenzentorgasse, nämlich dort, wo das Mühlegässli in sie einmündet, betroffen sein kann;