10. September 1996]). Entsprechend diesen Nutzungsbestimmungen sind innerhalb der Altstadt zahlreiche Immissionsquellen vorhanden, die von den Anwohnern zu tolerieren sind, was dem Beschwerdeführer 1 auch klar ist. So hat dieser auf die intensiven Lärmimmissionen hingewiesen, welche vom Betrieb des Restaurants Caramba mit Musikbar an der Metzgergasse 6 herrührten. Ein weiteres Beispiel ist der Betrieb des Saalbaus; nach den Angaben des Beschwerdeführers 1 entsteht störender Lärm namentlich durch die mit Theaterveranstaltungen verbundenen Tätigkeiten wie die Anlieferung der Kulissen durch das Ochsengässli.