Solche Anlässe seien mit erheblichen Lärmimmissionen verbunden. Es sei auch damit zu rechnen, dass die Benutzer der Markthalle in der nähern Umgebung der Altstadt während derartigen Anlässen und Festivitäten - im Sinne von „Nachtschwärmern“ und dergleichen - Lärm- und andere Immissionen verursachen würden. Der Stadtrat bestreitet in Anbetracht der Distanz, der übrigen räumlichen Verhältnisse sowie der weiteren im fraglichen Altstadtbereich bestehenden Lärmquellen (Gaststätten, Verkehr), dass der Beschwerdeführer 1 durch allfällige Lärmimmissionen aus der Markthalle beeinträchtigt wird; von einer deutlichen Wahrnehmbarkeit der behaupteten Immissionen könne keine Rede sein.