ihm missfällt ein Gebäude, durch das er nicht direkt betroffen sein kann. cc) Das Baudepartement hat die Legitimation weniger mit der Sichtverbindung als mit der möglichen Beeinträchtigung durch Lärm- und anderweitige Immissionen begründet. Der Beschwerdeführer 1 befürchtet denn auch insbesondere von der künftigen Nutzung der Markthalle ausgehende Lärmimmissionen. Vom Stadtrat vorgesehen sei, die Halle für verschiedene Anlässe, wie insbesondere auch Rock- und Popkonzerte, zur Verfügung zu stellen. Solche Anlässe seien mit erheblichen Lärmimmissionen verbunden.