vorgesehen; bei Bedarf sollen mobile WC-Anlagen ausserhalb der Halle aufgestellt werden. bb) Die Distanz vom Neubauvorhaben zur Liegenschaft mit der Wohnung des Beschwerdeführers 1 beträgt rund 140 m. Dazwischen befinden sich die mehrgeschossigen Gebäude auf den Parzellen Nrn. 1737, 1806 und 1805. An diesen Gebäuden vorbei, durch das Mühlegässli und das Färbergässli hindurch, besteht eine auf die Westfassade der projektierten Markthalle beschränkte Sichtverbindung. Die Fensterfront der Dachgeschosswohnung des Beschwerdeführers 1 öffnet sich in diese Richtung.