(...) d) Da der Gestaltungsplan flankierende Verkehrsmassnahmen sowie eine Verlegung der Zoo-Hauptzufahrt an die Forrenweidstrasse auf einer Höhe von rund 60 m südlich der Zürichbergstrasse vorsieht, ist mit einer spürbaren Verschlechterung der Zufahrtsbedingungen 372 Verwaltungsgericht 2000