Was schliesslich den befürchteten Stimmenlärm betrifft, so ist der Restaurationsbetrieb nach dem Gestaltungsplan lediglich in den geschlossenen Gasträumen sowie in der Ökosystemhalle, nicht hingegen im Freien vorgesehen. Der Gestaltungsplan enthält keine genaueren Angaben zu den Anforderungen an die Lärmisolierung der Gasträume, weshalb allein aufgrund der planerischen Festlegung ihrer Fläche, Höhe sowie der ungefähren Lage nicht darauf geschlossen werden kann, es würden dort Geräusche verursacht, die auf der Parzelle des Beschwerdeführers deutlich wahrnehmbar sind.