Grundstücks des Beschwerdeführers zu dieser Halle ist daher nicht mit einem beachtlichen Tierlärm zu rechnen. Was das zusätzliche Verkehrsaufkommen betrifft, so ist aufgrund des im Plan für die Spitzentage vorgesehenen Ausbaus des öffentlichen Verkehrsangebots, der Bus-Verbindung zwischen dem Zoo und dem Ausweichparkplatz Dolder, der Massnahmen zur besseren Nutzung des öffentlichen Verkehrsangebots, des Verkehrsregelungsdiensts sowie der Verlegung der Hauptzufahrt weder mit einer höheren Lärmeinwirkung als bisher noch mit einer zunehmenden verkehrsmässigen Behinderung der Zufahrt zum Wohnhaus des Beschwerdeführers zu rechnen, so dass er