bergstrasse auf, die ihrerseits weitere 140 m östlich von der vorgesehenen Zoozufahrt entfernt ist. Aufgrund der Zooerweiterung wird von einer Erhöhung der jährlichen Besucherzahl von 650'000 auf 800'000 bis maximal 950'000 ausgegangen, wobei mit einer Zunahme des motorisierten Individualverkehrs um mehr als 10 % gerechnet wird (a.a.O., S. 14 f.). Der Beschwerdeführer hatte zur Begründung seiner Beschwerdebefugnis im Wesentlichen geltend gemacht, die im Gestaltungsplan vorgesehene Zooerweiterung habe zur Folge, dass die Wohnsiedlung gänzlich vom Zoo umschlossen und damit zu einer Art „Menschengehege“ würde.