O., S. 12 f.). Das Haus des Beschwerdeführers befindet sich im Zentrum der dreieckförmigen Wohnsiedlung „Klösterli“ und liegt rund 100 m von der nächstgelegenen Grenze des Gestaltungsplanperimeters entfernt. Die Distanz zum Baubereich der Ökosystemhalle (mit einer Grundfläche von 118 m x 91 m und einer Höhe von 22 m) beträgt zwischen 120 und 200 m. Zwischen der geplanten Halle und dem Grundstück des Beschwerdeführers befinden sich die Zürichbergstrasse sowie sechs überbaute Grundstücke der Wohnsiedlung „Klösterli“. Das Haus des Beschwerdeführers weist eine Distanz von 120 m zur Einmündung in die Zürich- 370 Verwaltungsgericht 2000