Die Prüfung der Sachurteilsvoraussetzungen von Amtes wegen schliesst die Prüfung der Frage, ob auch im vorinstanzlichen Entscheid die Sachurteilsvoraussetzungen vorgelegen haben, ein. Stellt die Rechtsmittelinstanz fest, dass bereits im vorinstanzlichen Verfahren eine Sachurteilsvoraussetzung fehlte, kann der angefochtene Entscheid aus diesem Grund aufgehoben werden (Merker, a.a.O., Vorbem. zu § 38 N 4 mit Hinweis).