2/b/bb). 3. Da der Beschwerdeführer keine der in § 53 VRPG aufgeführten Beschwerdegründe vorbringt, ist auf die Beschwerde mangels Zuständigkeit nicht einzutreten. 82 Zustellung an gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten. - Ist nur einer der Ehegatten vertreten, muss die Zustellung an den Vertreter und an den anderen Ehegatten separat erfolgen. Vgl. AGVE 2000, S. 157, Nr. 41