Entwurf Welti vom 26. Juli 1965 für die Vernehmlassung des Obergerichts, S. 15; Protokolle der Arbeitsgruppe für Verwaltungsreform vom 16. Juli 1965, S. 5 f. [Voten Eichenberger, Roos, Fischli], und vom 31. August 1965, S. 11 [Votum Gesetzesredaktor Brunschwiler]). Diese Auffassung wurde nie in Frage gestellt. Der Vorentwurf der Justizdirektion vom Juni 1966, wo die heutige Fassung des § 53 VRPG (damals § 37) vorgeschlagen wurde, enthält keine Erläuterungen.