Je nach der Dauer, für die sie die Betriebskosten berechnet, kann sie die bei den Anschaffungskosten bestehende Differenz ausgleichen und auf diese Weise einen Anbieter bevorzugen oder benachteiligen. Die Vergabestelle hält in der Vernehmlassung denn auch an sich zutreffend fest, sie hätte die Betriebskostenrechnung auch über 20 Jahre erstellen können, wodurch der Preisvorteil der M. AG noch deutlicher ausgefallen wäre. Die den Betriebskosten zugrunde gelegten zehn Jahre entsprechen wohl der 2000 Submissionen 329