sprechenden Angebote der M. AG. Der Preisunterschied beträgt Fr. 12'665.86 (ohne WP) bzw. Fr. 14'0404.14 (mit WP). Bei den Gesamtkosten liegen hingegen die beiden Offerten der M. AG vorne; sie sind Fr. 39'246.-- (ohne WP) bzw. Fr. 8'554.-- (mit WP) günstiger als diejenigen der Beschwerdeführerin. Ausschlaggebend für die unterschiedliche Rangfolge gegenüber den Anschaffungskosten sind die auf 10 Jahre berechneten Betriebskosten. Die Vergabestelle hat für die streitbetroffenen Geschirrwaschanlagen die folgenden Betriebskosten berechnet: (Tabellarische Betriebskostenrechnung mit/ohne Wärmepumpe)