in den Ausschreibungsunterlagen wurden diesbezüglich keine konkreten Fragen gestellt. Erst mit Schreiben vom 15. Juni 2000 wurden die Anbietenden aufgefordert, für die Erstellung einer Betriebskostenrechnung „zusätzliche/nochmalige“ Angaben zu machen. c) aa) Die Vergabestelle hat in den Offertvergleich die Gesamtkosten für zehn Jahre miteinbezogen. Diese betragen beim Angebot der Beschwerdeführerin Fr. 407'305.-- (ohne Wärmepumpe) und Fr. 398'764.-- (mit Wärmepumpe). Beim Angebot der M. AG belaufen sich die Gesamtkosten auf Fr. 368'059.-- (ohne Wärmepumpe) und auf Fr. 390'210.-- (mit Wärmepumpe). (Tabellarische Kostenzusammenstellung mit/ohne Wärmepumpe)