Vor diesem Hintergrund hat sich das Verwaltungsgericht in seinem Entscheid vom 30. März 2000 (VGE III/40) nicht zur Preisbewertung, wie sie dem damaligen Zuschlag zugrunde lag, geäussert. c) Die Aufhebung des Vergabeentscheids durch das Verwaltungsgericht und die Rückweisung des Verfahrens zur Neubewertung durch die Vergabestelle kann unter Umständen auch einen Einfluss 324 Verwaltungsgericht 2000