die gegen eine Vergabe gegen die G. AG gesprochen hätten. Bei der G. AG handelt es sich, wie ausgeführt, um ein Unternehmen, das der Gemeinde bereits bekannt war, da es nebst diversen Gräbern von privaten Auftraggebern auch die Gemeindegräber (Gräberfonds) auf dem Friedhof in Aarburg besorgt. (...) Wenn die Vergabestelle daher mangels konkreter Anhaltspunkte keine Veranlassung sah, in Bezug auf mögliche Ausschlussgründe nähere Abklärungen zu treffen, lässt sich dies nicht beanstanden. Solche Abklärungen wurden auch bei den übrigen Anbietern nicht gemacht.