Zur G. AG in Olten gehört auch das Garten-Center H. in A. Gemäss dem Schreiben des Verbands Schweizerischer Gärtnermeister VSG an das Hochbauamt des Kantons Solothurn vom 2. Oktober 1998 wird die G. AG „zur Zeit als Vorzeigefirma schuldenlos präsentiert“. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die G. AG zivil- oder konkursrechtlich für die bei der B. AG eingetretene Vermögensverminderung einstehen müsste.